Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Individuelle Gesundheitsversorgung
Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten.

Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen schließen gezielt diese Lücken und ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung. Versicherte können so ihre Gesundheitsleistungen individuell optimieren und aus verschiedenen Zusatzversicherungen für sie passende Leistungspakete wählen.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen. Wer Wert auf hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige Prophylaxe legt, kann mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Eigenbeteiligung erheblich reduzieren.

Leistungen einer guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

  • Erstattung von Zahnersatz bis zu 100 % (Implantate, Kronen, Brücken)
  • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung (1–2 Mal jährlich)
  • Bezuschussung von kieferorthopädischen Behandlungen (auch für Erwachsene)

Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und von diensthabenden Ärzten behandelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet dagegen eine bessere Versorgung, indem sie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer finanziert.

Wichtige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung:

  • Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Ruhe und Komfort
  • Chefarztbehandlung oder Wahl eines Spezialisten
  • Möglichkeit, sich in Spezialkliniken oder Privatkliniken behandeln zu lassen

Kranken(haus)tagegeld

Wer länger krank ist oder ins Krankenhaus muss, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor allem Selbstständige oder Freiberufler profitieren von einer Zusatzabsicherung, da sie bei längeren Erkrankungen oft keinen gesetzlichen Einkommensersatz erhalten.
Unterschied zwischen beiden Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld und sorgt dafür, dass Einkommenseinbußen durch längere Krank­hei­ten ausgeglichen werden
  • Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen festen Geldbetrag, der beispielsweise für Zuzahlungen oder Verdienstausfälle genutzt werden kann.

Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.

Wichtige Leistungen:

  • Weltweite Erstattung von Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
  • Gültig für Urlaubsreisen, längere Auslandsaufenthalte oder Work & Travel

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Je nach Pflegegrad müssen Betroffene einen hohen Eigenanteil leisten. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen und das eigene Vermögen geschützt werden.

Wichtige Leistungen:

  • Monatliche Pflegegeldzahlungen, unabhängig von tatsächlichen Kosten
  • Erstattung von Pflegeheimkosten oder ambulanter Betreuung
  • Entlastung für Angehörige, die sonst finanziell einspringen müssten

Ambulante Zusatzversicherung 

Die GKV deckt viele ambulante Leistungen nur eingeschränkt ab. Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen müssen oft aus eigener Tasche gezahlt werden.

Typische Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:

  • Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen über den GKV-Standard hinaus

Per Baukasten zur individuellen Absicherung 

Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen ermöglichen es gesetzlich Versicherten, ihre Gesundheitsversorgung gezielt zu verbessern – sei es durch besseren Zahnersatz, mehr Komfort im Krankenhaus oder finanzielle Sicherheit im Pflegefall.

Da die Leistungen und Tarife stark variieren, lohnt sich eine unabhängige Beratung, um eine passende und preislich sinnvolle Zusatzversicherung zu finden. Eine sorgfältige Auswahl hilft dabei, langfristig die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern.


Wunsch & Wirklichkeit (die 5 häufigsten Pflegeirrtümer)

Pflegeirrtum 1 - „ICH werde doch kein Pflegefall“

Die Wahrheit:

Aktuell gibt es in Deutschland 2,5 Millionen Pflegebedürftige – davon sind über 330.000 Menschen unter 60 Jahre alt. Das Statistische Bundesamt erwartet in den nächsten 20 Jahren einen Anstieg um mehr als 50 %.

 

Pflegeirrtum 2 - „ICH werde von meiner Familie gepflegt“

Die Wahrheit:

INeben der psychischen Belastung kostet Pflege vor allem Zeit und Geld. Über die Hälfte aller Pflegebedürftigen muss mehr als fünf Stunden pro Tag umsorgt werden. Kann und will das Ihre Familie leisten?

 

Pflegeirrtum 3 - "ICH werde ZUHAUSE gepflegt""

Die Wahrheit:

Keiner verlässt gern dauerhaft die vertraute Umgebung der eigenen vier Wände. Einem Drittel aller Pflegebedürftigen bleibt aber oft keine andere Wahl: Sie müssen für durchschnittlich 2.450 Euro/Monat in einem professionellen Pflegeheim versorgt werden. Dabei entstehen Versorgungslücken von bis zu 1.400 Euro/Monat.

 

Pflegeirrtum 4 - „ICH kann mir meine Pflege leisten“

Die Wahrheit:

Für einen einzigen Pflegefall entstehen während der durchschnittlichen Pflegedauer von acht Jahren ungedeckte Kosten von bis zu 134.400 Euro. Oftmals greift das Sozialamt auf Ihr Haus, Ihr Auto und Ihr Erspartes zurück, um diese Pflegekosten zu decken. Auch Kinder sind in den meisten Fällen in der Pflicht, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen.

 

Pflegeirrtum 5 - "ICH habe schon genug vorgesorgt"

Die Wahrheit:

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf gesetzliche Leistungen.  Allerdings deckt die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung nur einen Bruchteil der Pflegekosten. Es bleibt ein hoher Eigenanteil, den Sie im Pflegefall selbst tragen müssen. Aus Ihrem Einkommen und Vermögen. 

 


Vergleich und Angebot Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.